Gemäss unseren Statuten findet die ordentliche Generalversammlung alljährlich bis spätestens 30. Juni statt. Sie wird mindestens 30 Tage im voraus, durch eine schriftliche Einladung des Präsidenten, an alle Mitglieder – unter Bekanntgabe der Traktandenliste – angekündigt. Anträge sind bis spätestens 14 Tage vor der GV schriftlich dem Präsidenten einzureichen.

Für die Aktivmitglieder ist der Besuch der GV grundsätzlich obligatorisch. Eine Abmeldung hat schriftlich an den Präsidenten zu erfolgen.

Ausserordentliche Generalversammlungen werden auf Verlangen des Vorstandes oder auf schriftliches Verlangen der Hälfte der Aktivmitglieder innert 2 Monaten einberufen. Die Einladung an alle Mitglieder erfolgt durch den Präsidenten spätestens 14 Tage – unter Bekanntgabe der Traktandenliste und der eingereichten Anträge – vor dem Versammlungstermin.

Unsere Statuten

Vorstand

Zur Zeit setzt sich der Vorstand der Waageclique Rhywälle Basel 1991 wie folgt zusammen:

  • Christian Casulli, Präsident
  • Vinci Zaccone, Vize-Präsident
  • Däni Grey, Finanzchef

Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen. Der Vorstand entscheidet über sämtliche Geschäfte, soweit sie nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen.

 

Weitere Funktionen (ohne Vorstands-Funktion):

  • Peter Binggeli, Wurfmaterial-Einkauf
  • Nicola Casulli, Wurfmaterial-Einkauf und Sujet-Kommission
  • Luc Grey, Blaggedde-Chef und Sujet-Kommission
  • Vinci Zaccone, Sujet-Kommission